FAQs

Die häufigsten Fragen an unsere Fernwärme-Berater:

Der Preis für Fernwärme wird von Ihrem zuständigen Fernwärmeversorgungsunternehmen auf der Grundlage der jeweiligen Kostensituation kalkuliert. Dabei unterscheiden wir zwischen einem Arbeitspreis, der die Kosten abdeckt, die in direktem Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen (Brennstoffe, Pumpstrom) und einem Grundpreis, der die Kosten für Bau, Wartung, Reparatur der technischen Anlagen abdeckt, aber auch die Verwaltungskosten enthält. Manchmal wird als drittes Preiselement ein Mess- oder Dienstleistungspreis erhoben, der Messung und Abrechnungskosten abdeckt.

Die Kriterien für die Veränderung der Preise unterliegen engen gesetzlichen Regelungen und sind in der Allgemeinen Versorgungsordnung (AVBFernwärmeV) abgebildet. Sie sind in der Regel mit dem Kunden als Preisanpassungsklauseln vertraglich vereinbart und folgen den festgelegten mathematischen Vorgaben. Welche Preise für Sie zutreffen, erfragen Sie am besten bei Ihrem regionalen Versorger.

Fernwärmeversorgungsgebiete werden in der Regel unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten festgelegt. Jeder Versorger hat hierzu eine unterschiedliche Strategie.

Zur Beantwortung Ihrer Frage sollten Sie sich direkt mit Ihrem Fernwärmeversorgungsunternehmen in Verbindung setzen, da nur dieses im Detail beantworten kann, ob eine Versorgungsmöglichkeit besteht und ob die technischen Rahmenbedingungen für eine Versorgung erfüllt sind.

Auf dem Markt sind unterschiedliche Varianten verfügbar.  Zu unterscheiden sind Fernwärmekompaktstationen und Stationen, die kundenindividuell gebaut werden.

Standard ist heute die vorgefertigte Kompaktstation, die im Wohnbereich (bis etwa 10-Familienhaus) die Größe eines Reisekoffers hat und wandhängend installiert werden kann. Nähere Angaben hierzu erhalten Sie von Ihrem Fernwärmeversorgungsunternehmen.

Die Kosten für eine Umstellung des Heizungssystems auf Fernwärme sind von vielen Faktoren abhängig. Jeder Versorger bietet hier eine ganze Palette von Möglichkeiten und Schnittstellen an.

Nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBFernwärmeV) ist der Versorger berechtigt, einen Zuschuss zu den Anschlusskosten (Erzeugung und Rohrsystem) entsprechend dem Anschlusswert zu verlangen. Auch zur Hausanschlussleitung kann ein Kostenbeitrag gefordert werden. Die meisten Versorger übernehmen die Kosten für die Hausstation. Diese Kosten werden dann in den Preis mit einkalkuliert.

Ist eine Zentralheizung bereits vorhanden, so können die bestehenden Heizkreisläufe an die neue Fernwärmestation angebunden werden.